Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) erfreut sich aufgrund der staatlichen Förderung einer wachsenden Beliebtheit. Doch viele bAV-Sparer fragen sich, was bei einem Arbeitgeberwechsel mit ihrem ersparten Guthaben passiert. Ulrich von Spannenberg, von DOLBERA, Deutsche Onlineberatung, gibt vier Handlungsempfehlungen.
Arbeitnehmer, die einen Teil ihres Gehalts beispielsweise durch Entgeltumwandlung in eine Betriebsrente umwandeln, können Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen. Zusätzlich bezuschussen die meisten Arbeitgeber die bAV. “Bis zu 232 Euro können in 2013 pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden”, sagt Experte Ulrich von Spannenberg.
Für 77 Euro weniger netto bis zu 232 Euro sparen
Bei der Entgeltumwandlung zieht der Arbeitgeber die Beiträge direkt vom Bruttolohn ab. “Da das Bruttogehalt reduziert wird, fallen automatisch weniger Steuern und Abgaben an”, erklärt von Spannenberg und macht dies an einem Beispiel deutlich: “Das Nettogehalt von Herrn F. beträgt 1.898 Euro. Investiert sie monatlich 232 Euro in eine betriebliche Altersvorsorge, bekommt er 1.821 Euro netto. Er hat also nur 77 Euro weniger auf seinem Konto als ohne bAV.”
Trotz dieser oft erheblichen finanziellen Vorteile scheuen sich einige Arbeitnehmer allerdings, eine bAV abzuschließen, weil sie befürchten, dass es beim Arbeitgeberwechsel Probleme bei der Mitnahme ihres Guthabens geben könnte. Von Spannenberg nennt vier Tipps, wie man auch beim neuen Arbeitgeber von den Vorteilen der Betriebsrente profitieren kann.
Tipp 1: Die Rente zum neuen Arbeitgeber mitnehmen
Arbeitnehmer können Ihre bAV zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, betont von Spannenberg. Bei den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds haben sie einen Rechtsanspruch darauf. Hierbei kann der neue Arbeitgeber entscheiden, ob er die bestehende bAV unverändert übernimmt, das Guthaben auf einen neuen Anbieter überträgt oder in eine andere Form der bAV überträgt.
Tipp 2: Konditionen und Umsetzung mit dem neuen Arbeitgeber klären
Wichtig sei, rät von Spannenberg, dass bereits während der Gehaltsverhandlung das Thema Betriebsrente angesprochen wird. Folgende Fragen sollten sich Arbeitnehmer stellen: Welche Form der bAV bietet das Unternehmen an? Beteiligt sich der Arbeitgeber womöglich mit einem Zuschuss oder finanziert er die bAV sogar ganz? Zu welchen Konditionen und in welcher Form wird die bestehende bAV vom neuen Arbeitgeber übernommen?
Tipp 3: Vor- und Nachteile der neuen bAV abwägen
Grundsätzlich sollte man die Vorteile der bAV auch beim neuen Arbeitgeber nutzen, meint der Experte. Unter bestimmten Voraussetzungen könne es dabei sinnvoll sein, sich gegen eine Übertragung der alten bAV zu entscheiden, wenn etwa der neuen bAV bestimmte – für den Arbeitnehmer wichtige – Leistungsmerkmale, wie beispielsweise Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenen-Schutz fehlten. “Dann empfiehlt es sich, den alten Vertrag mit diesen versicherten Risiken mit privaten Mitteln fortzuführen und zusätzlich in die bAV des neuen Arbeitgebers einzusteigen”, rät von Spannenberg.
Tipp 4: Die bAV ist der grundlegende Baustein eines ganzheitlichen Vorsorgekonzeptes - weitere Bausteine sind für eine ausreichende lebenslange Rente erforderlich
Die betriebliche Altersvorsorge sei nur eine von vielen Möglichkeiten, die gesetzliche Rente aufzustocken, so von Spannenberg. Wer sich zusätzliche finanzielle Spielräume im Alter schaffen wolle, kann daher nicht allein auf die bAV setzen. So könnten Vorsorgesparer beispielsweise mit der Riester-Rente von der staatlichen Förderung und zusätzlichen Steuervorteilen profitieren. “Alle Einzahlungen inklusive der staatlichen Zulagen können steuerlich geltend gemacht werden”, betont der Experte. Für Familien mit Kindern lohne sich “Riestern” aufgrund der staatlichen Zulagen, in hohem Maße. Durch die Steuerfreiheit und die Sicherheit der Anlage ist eine ausgewählte Riester-Rente aber auch für jeden mit durchschnittlichem bis hohem Einkommen sehr interessant. Entscheidend für den Anlageerfolg ist jedoch die Auswahl eines bestmöglichen Riester-Produktes.
Ulrich von Spannenberg ist seit vielen Jahren anerkannter Experte und leitet das Geschäftsfeld „Vorsorge- und Ruhestandsplanung“ bei DOLBERA – Deutsche Onlineberatung GmbH & Co. KG, einem unabhängigen Spezialmakler mit den Schwerpunkten: „betriebliche Versorgung“ und „Vorsorge- und Ruhestandsplanung für Unternehmer und Privatpersonen“. Von den rund 44.000 in Deutschland zugelassenen Maklerunternehmen ist DOLBERA eines von derzeit ca. 300 Unternehmen mit TÜV-Zertifizierung. Nähere Informationen finden Sie unter www.dolbera.de